Weitergebildet werden von mir nach § 1 Absatz 3 BKrFQG Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeuge fahren, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE benötigt wird. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können auf der Website des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden:
Die Schulungsdauer beträgt insgesamt 35 Stunden und ist auf 5 Unterrichsmodule zu je 7 Stunden verteilt. Die Schulungen müssen alle 5 Jahre wiederholt werden. Die Termine für die Schulung und das zu schulende Modul wird individuell auf Anfage festgelegt.
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Für die Anmeldung über die PDF Vorlage klicken Sie in alle schwarz gerahmten Formularfelder und tragen Ihre Angaben ein.
Drucken Sie das PDF-Dokument anschließend aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an:
Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe
Hauptstrasse 54
49196 Bad Laer
Fax: 05424 - 80 47 87
Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung setze ich mich zwecks weiterer Terminabsprachen mit Ihnen in Verbindung.
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3 Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
1.3a Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
Termine am: 03.06.2023 -
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr (Umgang digitaler Tachograph)
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
Termine am: 05.08.2023 -
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, dass zu einem positiven Image eines Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Termine am: 09.09.2023 -
3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Termine am: 06.05.2023 - 11.11.2023 -
1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
Termine am: 28.10.2023 -
Die Weiterbildung finden in folgenden Regionen statt:
Landkreis Osnabrück
Regierungsbezirk Münster
Rhein-Neckar-Kreis
Landkreis Hildesheim
Sachsen-Anhalt
Auf Kundenwusch sind auch Inhouse-Schulungen vor Ort möglich. Bitte erfragen Sie hierzu weitere Details.
Haben Sie Fragen zu den Schulungsmodulen oder dem Kursablauf? Weitere Auskünfte gebe ich Ihnen gerne telefonisch unter 0170 - 2 86 97 49.