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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Veranstaltungen

§ 1 Anmeldung, Anmeldebestätigung, Rechnung

Die Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe behält sich vor, bestimmten Interessenten (z.B. Wettbewerbern) keinen Zugang zu den Seminaren oder Veranstaltungen zu gewähren. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber die hierin vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Veranstaltungen der Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe an. Mit der Teilnahmebescheinigung erhält der Teilnehmer/Auftraggeber die Rechnung. Die in Rechnung gestellten Beträge sind nach Erhalt der Rechnung fällig und an das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe berechtigt, bankübliche Zinsen ab dem 10. Tag nach der Rechnungsstellung zu berechnen.

§ 2 Anmeldestornierung

Wird eine Buchung durch den Teilnehmer/Auftraggeber rückgängig gemacht, entfällt der Seminarpreis, wenn die Abmeldestornierung spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich eingeht. Bei einer Stornierung zwischen fünf und zwei Wochen vor Seminarbeginn wird der halbe, bei späterer Abmeldung der volle Seminarpreis fällig. Ebenso, wenn der gemeldete Teilnehmer nicht erscheint. Die Stornogebühr entfällt, wenn für dasselbe Seminar andere Teilnehmer in gleicher Anzahl benannt werden und mit diesen durch eine schriftliche Anmeldung und eine Anmeldebestätigung von der Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe ersatzweise ein Vertrag über die Seminarteilnahme zustande kommt.

§ 3 Rücktrittsvorbehalt

Die Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe ist berechtigt, Seminare/Veranstaltungen spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht werden sollte*. Sollten sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen (z.B. Krankheit des vorgesehenen Trainers/Dozenten) auch innerhalb von 10 Arbeitstagen vor Seminarbeginn ändern, ist die Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe berechtigt, das Seminar abzusagen. Der Teilnehmer/Auftraggeber hat in beiden Fällen die Wahl zwischen unverzüglicher Erstattung der Seminargebühren(falls schon entrichtet) oder Teilnahme an einem Ersatztermin. In allen Fällen werden darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sofern sie nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe oder deren Erfüllungsgehilfen resultieren, nicht akzeptiert und abgelehnt.

§ 4 Rechte an Arbeitsunterlagen und Handbüchern

Die von der Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe ausgehändigten Arbeitsunterlagen und andere Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Arbeitsunterlagen und Teilnehmer-Handbücher ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 5 Besondere Pflichten der Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe

Die Firma Kraftfahrerschulung Franz Schwöppe verpflichtet sich, Informationen über den/die Teilnehmer/innen und/oder Betriebsinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.



*Nur bei offenen Seminaren.